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RubrikFeuerwehrtechnik zurück
ThemaCO-Melder für Türöffnungen und deren Folgekosten9 Beiträge
AutorOliv8er 8B., Köln / NRW805992
Datum21.03.2015 23:09      MSG-Nr: [ 805992 ]3993 x gelesen

Tach,

das ist ja nicht ganz so unmöglich:
Siehe T021, T023 und T055 + Infoblatt 05 der DGUV in Bezug auf den Beschluss der BG RCI.

Für ehrenamtliche Feuerwehren m.M. nach eine echte "Verschlimmbesserung" da Funktionskontrolle gem. T021/T023 nach jeder Benutzung gefodert -> durch qualfiziertes Fachpersonal!

Ja, die Sicherheit steht im vordergrund, aber: es gab immer schon vorgeschriebene Kontrollen aus div. Regelwerken und vor allem den Vorgaben der Hersteller. Jedes Feuerwehrgerät wird nach dem Einsatz, wie auch immer, geprüft.

VG
Olli

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