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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | CO-Melder für Türöffnungen und deren Folgekosten | 9 Beiträge | ||
Autor | Oliv8er 8B., Köln / NRW | 805992 | ||
Datum | 21.03.2015 23:09 MSG-Nr: [ 805992 ] | 3993 x gelesen | ||
Tach, das ist ja nicht ganz so unmöglich: Siehe T021, T023 und T055 + Infoblatt 05 der DGUV in Bezug auf den Beschluss der BG RCI. Für ehrenamtliche Feuerwehren m.M. nach eine echte "Verschlimmbesserung" da Funktionskontrolle gem. T021/T023 nach jeder Benutzung gefodert -> durch qualfiziertes Fachpersonal! Ja, die Sicherheit steht im vordergrund, aber: es gab immer schon vorgeschriebene Kontrollen aus div. Regelwerken und vor allem den Vorgaben der Hersteller. Jedes Feuerwehrgerät wird nach dem Einsatz, wie auch immer, geprüft. VG Olli | ||||
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