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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaBeurlaubung vom Einsatzdienst in der freiwilligen Feuerwehr10 Beiträge
AutorKevi8n L8., Oberkirch / BW806026
Datum22.03.2015 19:51      MSG-Nr: [ 806026 ]10874 x gelesen

Kurze Frage: Was soll "SB" bedeuten?


Normalerweise regelt die Beurlaubung vom Feuerwehrdienst die örtliche Feuerwehrsatzung.

MfG Kevin

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