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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Beurlaubung vom Einsatzdienst in der freiwilligen Feuerwehr | 10 Beiträge | ||
Autor | Jako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre | 806060 | ||
Datum | 23.03.2015 17:03 MSG-Nr: [ 806060 ] | 6161 x gelesen | ||
Hallo! Das sind zu wenige Informationen um eine sachliche Antwort zu geben. Eine Beurlaubung vom Einsatzdienst kann wie hier schon angesprochen viele Gründe haben. Ich würde das aber nicht "Beurlaubung" nennen sondern, wie hier ebenfalls schon geschrieben, ein Verbot an Einsätzen teilzunehmen. So ein Verbot käme in meiner Wehr nur dann in Frage wenn sich der FA im Einsatz als "verrücktes Huhn" verhält oder schlicht und ergreifend sich an zu wenigen Übungs- und Ausbildungsveranstaltungen beteiligt und auf Grund seines Verhaltens oder seiner mangelnden Fertigkeiten eine Gefahr für sich und andere darstellen würde. Das scheint ja in dem genannten Fall so weit ersichtlich nicht zu sein. Wenn kein Vertrauensverhältnis zwischen Führung und FA mehr besteht, dann sind wohl noch andere Dinge vorgefallen. Aber um das abschließend zu beurteilen sollte man die Details kennen. Für eine "Schuss vor den Bug" - Aktion ist der geschilderte Fall doch ein wenig hart. Auch hat sich die Führung mit der schriftlichen Begründung keinen Gefallen getan. Natürlich muss der FME abgegeben werden. Kein Einsatzdienst, kein FME mehr nötig. Aber ohne Details zu kennen ist die Diskussion sinnlos Gruß vom Berg Jakob "Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen." >> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz | ||||
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