Rubrik | Katastrophenschutz |
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Thema | Notstromversorgungskapazität der Feuerwehren, war: These: Die Strom... | 43 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 806313 |
Datum | 30.03.2015 08:31 MSG-Nr: [ 806313 ] | 9819 x gelesen |
Technisches Hilfswerk
Geschrieben von Linus D.Du musst bei längeren Einsätzen sicherstellen, dass deine Einsatzkräfte verpflegt werden, ruhen können, Du brauchst dann zuerst mal auch genügend Einsatzkräfte, die im Gerätehaus ruhen und sich verpflegen lassen, und die sich nicht lieber mit Ruhe und Versorgung der eigenen Familie beschäftigen.
Oder die nicht gerade dann von ihrem Arbeitgeber besonders gefragt sind. In der Fachgruppe Elektroversorgung des THW sind doch beispielsweise mehrere Funktionen, bei denen berufliche Kenntnisse als Elektrofachkraft hilfreich/gewünscht (vorgeschrieben?) sind. Wieviele davon stehen in den Fachgruppen in dem betroffenen Gebiet dann wirklich zur Verfügung, und sind nicht hauptberuflich in die Schadensminderung und -behebung eingebunden? Und bei den Feuerwehren, die sich mit Notstromversorung beschäftigen, dürfte das auch eine nennenswerte Zahl an Kräften sein, die dann nicht in Planspielanzahl verfügbar sind.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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