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Rubrik | Jux + Tollerei | zurück | ||
Thema | Eigenes Feuerwehrfahrzeug | 16 Beiträge | ||
Autor | Hann8es 8K., Sonthofen / Bayern | 806487 | ||
Datum | 01.04.2015 01:05 MSG-Nr: [ 806487 ] | 9180 x gelesen | ||
Servus, Geschrieben von Benedikt S. Darf man dann als Mitglied der FF dieses Fahrzeug (mit Gelblicht) benutzen darf um zum Einsatz zu gelangen? Nein. Dazu § 38 StVO: Gelbes Blinklicht warnt vor Gefahren. Es kann ortsfest oder von Fahrzeugen aus verwendet werden. Die Verwendung von Fahrzeugen aus ist nur zulässig, um vor Arbeits- oder Unfallstellen, vor ungewöhnlich langsam fahrenden Fahrzeugen oder vor Fahrzeugen mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung zu warnen. Und § 52 StVZO besagt weiterhin: Mit einer oder, wenn die horizontale und vertikale Sichtbarkeit (geometrische Sichtbarkeit) es erfordert, mehreren Kennleuchten für gelbes Blinklicht (Rundumlicht) dürfen ausgerüstet sein: Demnach trifft nichts davon auf dein Fahrzeug zu, somit Mit freundlichen Grüßen Hannes | ||||
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