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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | RTW als Absicherung der Einsatzkräfte im Atemschutzeinsatz | 115 Beiträge | ||
Autor | Thor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg | 806779 | ||
Datum | 07.04.2015 07:55 MSG-Nr: [ 806779 ] | 48200 x gelesen | ||
Hallo zusammen, Geschrieben von Manfred K. Handelt es sich hier nur um eine Verfahrensweise die nur der für uns zuständige Bereichsauschuss getroffen hat, oder haben sich die Kostenträger landesweit (Baden-Württemberg) durchgesetzt? Bei uns im Rhein-Neckar-Kreis ist mir nichts derartiges bekannt. Der RTW bleibt so lange wie wir Ihn brauchen/ wollen. Bei hohem Einsatzaufkommen kann es allerdings schon mal passieren, dass die Lst nachfragt, ob der abrücken kann. Aber so wie in Ba-Wü die BOS aufgezogen und "regiert" werden würde mich da nichts mehr wundern oder erschrecken. :-( Gruss Thorsten Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt. 'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade) | ||||
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