News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
xxx
Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | RTW als Absicherung der Einsatzkräfte im Atemschutzeinsatz | 115 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 S.8, Markgröningen / Baden-Württemberg | 806871 | ||
Datum | 09.04.2015 09:56 MSG-Nr: [ 806871 ] | 45750 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Thomas B. Das weiß ich nicht, aber bei uns im LK gilt im Prinzip sinngemäß die gleiche Regelung wie bei euch. Insbesondere wenn die Fw einen RTW zur Absicherung der Einsatzkräfte anfordert, kann dies vom RD in Rechnung gestellt werden. Und genau da geht es los. Warum kann hier eine Rechnung für ein Mittel aus dem Regelrettungsdienst gestellt werden (das ist auf Grund seiner Vorhaltung bereits bezahlt) und was verbessert die Vorhaltezeit des RD durch die Stellung einer Rechnung? Das ist letztendlich einfach eine Fehlfahrt oder ambulante Versorgung/Verweis an andere Kräfte, solange kein Transport zu stande kommt. Somit kann die Gemeinde jederzeit auch eine Rechnung für eine Kannaufgabe an den RD stellen. Bestes Beispiel ist hier die Heimfahrt mit Tragehilfe --> keine Menschenrettung -->keine Pflichtaufgabe --> kann jederzeit da disponierbar auch als freiwillige/ehrenamtliche Leistung erbracht werden. Dann aber bitte geplant außerhalb der Arbeitszeit. Wer macht das so und tut es nicht als "ab und zu ist es Ok" ab? Gruß Micha Meine Erfahrung und persönliche Meinung! | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|