Rubrik | Atemschutz |
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Thema | RTW als Absicherung der Einsatzkräfte im Atemschutzeinsatz | 115 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 S.8, Markgröningen / Baden-Württemberg | 806880 |
Datum | 09.04.2015 11:53 MSG-Nr: [ 806880 ] | 45703 x gelesen |
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Einsatzleiter
Einsatzleiter
Rettungsdienst
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Löschgruppenfahrzeug
Hallo,
Geschrieben von Daniel H.
Wir fahren auch einiges an Tragehilfen bei meiner BF. Wenn ich eh bei der Arbeit bin ist das auch Ok. Muss ich erxtra wegspringen zu einem nicht Notfallpatienten sehe ich dies als nicht Ok an. Da trifften wir aber langsam vom Ursprungsthema ab.
Geschrieben von Daniel H.Ich kann mich aber an kaum eine Heimfahrt eines Pat. erinnern, bei der wir gerufen worden wären. Leider schon und zwar mit DL zurück in die Wohnung oder mit viel Personal übers Treppenhaus. Da schreib ich nicht mehr dazu. Hab meine ganz eigene Meinung zu solchen sozialen Gegebenheiten. ;-)
Geschrieben von Daniel H.Bei uns gibt es aber auch keine Probleme einen RTW als Absicherung zu einer E-Stelle zu bekommen. Wir arbeiten zusammen, nicht gegeneinander. Wenn der RTW nicht mehr benötigt wird , dann wird er wieder in die 1 geschickt. Braucht die Lst einen RTW wird beim EL nachgefragt und wenn er sein okay gibt weil die Lage ausreichend gesichert ist, dann kann er abgezogen weerden. Aber niemals am EL vorbei. So soll es sein. Scheint aber nicht überall so zu sein bzw. man behält sich mancherorts vor zusätzlich Rechnungen zu stellen. Genau das fördert das Miteinander (Verwaltungs-/Führungsebene) dann eben nicht. Für mich ist es genauso Ok wenn alle Beteiligten damit einverstanden sind den RD durch eine Hiorg zu ersetzen. Mit allem was da dann an Qualitätseinbußen kommen könnte (Gefährdungsbeurteilung nach Führungsvorgang).
Geschrieben von Daniel H.Wir haben aber auch schon bei SEK-Lagen den RA und RS gestellt, ohne RTW, und dort den "Betriebssanitätsdienst" gestellt. ;-) Mit ner DIN Trage Quer im LF als Liegeraum :-)
Gruß Micha
Meine Erfahrung und persönliche Meinung!
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| 22.07.2008 19:14 |
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Jan 7O., Trennewurth |
| 22.07.2008 19:17 |
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Mark7us 7B., Heimstetten |
| 22.07.2008 19:18 |
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Ulri7ch 7C., Düsseldorf |
| 22.07.2008 20:30 |
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Jan 7O., Trennewurth |
| 22.07.2008 21:20 |
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Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd |
| 23.07.2008 10:18 |
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Andr7eas7 B.7, Düsseldorf |
| 22.07.2008 19:28 |
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., Kastorf/ Kiel |
| 22.07.2008 19:35 |
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Chri7sti7an 7D., Büren |
| 22.07.2008 19:55 |
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., Kastorf/ Kiel |
| 22.07.2008 19:53 |
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Stef7an 7B., Alpen/Aachen |
| 23.07.2008 15:39 |
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., Westerwald |
| 23.07.2008 15:56 |
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Stef7an 7B., Alpen/Aachen |
| 22.07.2008 19:54 |
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Holg7er 7M., Maintal |
| 22.07.2008 20:51 |
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., Knetzgau-Zell am Ebersberg | |