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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Württembergisches Standrohr | 44 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 806975 | ||
Datum | 11.04.2015 23:27 MSG-Nr: [ 806975 ] | 13984 x gelesen | ||
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Geschrieben von Manuel J. Ich kann ja nachvollziehen, dass man nicht alle Hydranten umrüstet aber bei Neu- und Umbauten würde ich doch erwarten, dass man sich an eine DIN hält, die mittlerweile seit über 35 Jahren gültig ist. *hüstel* Die Verpflichtung zum ausschließlichen Einbau von DIN-gerechten Hydranten bei Neuanlagen und Instandsetzungen oder Umbauen datiert vom 11.09.1936, für die Umrüstung der bestehenden Hydranten hatte Herr Himmler eine Frist von 5 Jahren eingeräumt. | ||||
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