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| Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Gratwanderung: Stellenangebote der Gemeinde mit Feuerwehrdienst verknüpfen | 16 Beiträge | ||
| Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 806979 | ||
| Datum | 12.04.2015 13:49 MSG-Nr: [ 806979 ] | 6676 x gelesen | ||
hallo, Geschrieben von Dirk B. Ja aber da muss man aber aufpassen das Regeln wie z.B. der SächsBRKG § 18 nicht ausgehebelt werden. fällt der Bauhofmitarbeiter der auch in der Freiwilligen Feuerwehr seines Arbeitsgebers ( = Gemeinde / Stadt ) ist unter die "hauptamtlichen Angehörigen der FF" ? ich denke eher nein MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | ||||
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