Rubrik | Atemschutz |
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Thema | RTW als Absicherung der Einsatzkräfte im Atemschutzeinsatz | 115 Beiträge |
Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 807006 |
Datum | 13.04.2015 12:41 MSG-Nr: [ 807006 ] | 44201 x gelesen |
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
Regel-RD ist der Rettungsdienst,
der zur Erfüllung der Rettungsdienstbedarfplanes vorgehalten wird.
Darunter fallen alle Fahrzeuge, die 24h/7d oder auch nur teile davon besetzt sind.
Er entspricht dem Grundschutz im Brandschutz.
Darüber hinaus gehender RD wird als Sonderbedarf bezeichnet.
Dieser wird für Großveranstaltungen (Fußball, Karneval) oder MANV besetzt.
Spezialeinsatzkommando
Mobiles Einsatzkommando
Spezialeinsatzkommando
Hallo,
geschrieben von - anonym ??? Na denn...
Dazu mal eine Anmerkung: Als ich im letzten Oktober meinen RS-Grundlehrgang absolviert habe hatten wir auch zwei Polizisten im Lehrgang. Einer ist als Taucher eingesetzt und sollte deshalb die RS-Qualifikation erlangen.
Jupp, hatten auch ein paar Mal eine Praktikantin der Polizei-Reiterstaffel da. Solche Einheiten haben häufig RS in ihren Reihen - allein, weil ich als RDler bei irgendwelchen Ausschreitungen (Fußball, Demo usw.) nicht in vorderster Reihe mitmische - nicht meine Sache, Eigenschutz geht vor.
Der zweite drückte sich zu seiner Tätigkeit aus Eigenschutz (verständlich!) nicht allzu deutlich aus (irgend etwas in Richtung die ganz bösen Jungs jagen). Auf die Frage, wozu er denn die Ausbildung in seiner Einheit benötige kam sinngemäß die Antwort: "Nicht in alle Lagen kann der Regel-RD reingehen...".
SEK, MEK oder so etwas. Aber wieder: (Mit) reingehen - natürlich nicht! Trotzdem habe ich letztes Jahr mehrere Stunden, eine dreiviertel Nacht, mit Regel-RTW und auch Regel-NEF an einer SEK Einsatzstelle verbracht.
Das könnte man doch durchaus so deuten, dass es da schon so etwas Ähnliches wie so einen Betriebssanitätsdienst gibt Wahrscheinlich haben die keine Transportmöglichkeit, aber zumindest die Eigensicherung sollten die doch dann hinbekommen.
Ist jetzt nicht böse gemeint, und du meintest es bestimmt auch nicht so, aber: Faxenkram! Auch das ist natürlich kein "Betriebssanitätsdienst", und Profis in Bereitstellung fordert die Polizei in entsprechend kritischen Lagen - siehe vorstehend, da wurde geschossen (!) - trotzdem.
Diese "Betriebssanitätsdienst"-Argumentation ist so absurd und an den Haaren herbeigezogen, dass eine weitere Erörterung sich eigentlich komplett erübrigt!
Gruß
Daniel
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Jan 7O., Trennewurth |
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Stef7an 7B., Alpen/Aachen |
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