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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | KBM-Wahl: Kreistag folgt nicht Vorschlag der Kommandanten | 26 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 807317 | ||
Datum | 21.04.2015 18:06 MSG-Nr: [ 807317 ] | 11904 x gelesen | ||
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Hallo, geschrieben von Uwe S.: Andererseits sollte eine beliebige Instanz, die einem Vorschlag eines Gehörberechtigten nicht folgt, das auch begründen können. Einfach jemand anderes bestimmen um zu zeigen wer an der Macht ist zeugt auch nicht von gutem Stil. Zu beachten ist hierbei allerdings auch, dass es sich um einer hauptamliche Stelle innerhalb der Kreisverwaltung handelt, und bei der Besetzung solcher Posten (quasi ähnlich Wahlbeamte, z.B. erster Kreisrat usw., je nach den jeweiligen Kommunalverfassung) der Kreistag erst recht das letzte Wort hat. Kann mir übrigens auch vorstellen, dass es hinter den Kulissen dafür ganz gute Gründe gibt. Die "unterschiedlichen Auffassungen hinsichtlich der Aufgaben eines / einer KMB" - Interessenvertretung vs. Rechtsaufsicht - lassen da auch schon etwas zwischen den Zeilen lesen... Gruß Daniel | ||||
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