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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | KBM-Wahl: Kreistag folgt nicht Vorschlag der Kommandanten # | 26 Beiträge | ||
Autor | Gerr8it 8L., Frankfurt / Hessen | 807331 | ||
Datum | 21.04.2015 23:00 MSG-Nr: [ 807331 ] | 11169 x gelesen | ||
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Geschrieben von Uwe S. Andererseits sollte eine beliebige Instanz, die einem Vorschlag eines Gehörberechtigten nicht folgt, das auch begründen können. Einfach jemand anderes bestimmen um zu zeigen wer an der Macht ist zeugt auch nicht von gutem Stil. Ich denke mal hier dürfte deutlich die Qualifikation den Ausschlag gegeben haben. a.) auf der einen Seite ein Kreisfeuerwehrverbandsvorsitzender b.) auf der anderen Seite eine Dozentin zweier LFSen, mit Einsatzerfahrung auf 1. einem Großflughafen 2. einem größeren Chemiewerk 3. Sachgebietsleiterin bei einer BF in einer Landeshauptstadt Also für mich ist die Abweichung durchaus gut zu begründen. Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. Albert Einstein | ||||
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