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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | KBM-Wahl: Kreistag folgt nicht Vorschlag der Kommandanten | 4 Beiträge | ||
Autor | Fran8k B8., Sydower Fließ / Brandenburg | 807425 | ||
Datum | 24.04.2015 08:34 MSG-Nr: [ 807425 ] | 1530 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Heinrich B. Beißt sich das Feuerwehrgesetz in diesem Fall mit anderen Gesetzen? ich würde mal annehmen, um dabei den Sinn hinter dem Gesetz (der Gesetzgeber denkt sich ja manchmal was bei den Gesetzen) sehen zu wollen, dass die Anhörung der Feuerwehrkommandanten und Werkfeuerwehrkommandanten mehr eine Art fachliche Beratung darstellt. Will sagen, es gibt x Berwerber, die Kommandanten beraten und es kommt vermutlich eine Liste heraus, wer ihnen am liebsten wäre, wer komplett ungeeignet erscheint, möglicherweise mit Wertung und Bewertung der einzelnen Qualifikationen und Lebensläufe. Das geht an das beschließende Gremium, dort kommen sicher auch die Bewertungen des Personalrates, der diversen Beauftragten und auch der Personalverwaltung an. Und auf Basis aller Informationen wird nun entschieden. In meinen Augen gibt es da keinen Konflikt zwischen Gesetzen. Ich halte das für ein grundsätzlich gutes Verfahren, wenn alle ihr Votum abgeben dürfen und beachtet werden. Und dann muss im Kreistag jeder Stimmberechtigte sich sein eigenes Bild machen und gemäß den eigenen Prioritäten abstimmen. Und so ist es dann im vorliegen Fall wohl die Bewerberin geworden, mit der sich die meisten Kreistagsabgeordneten eine vernünftige Zusammenarbeit vorstellen können. Von meiner Seite Herzlichen Glückwunsch und viel Erfolg. Gruß Frank Das ist meine Meinung, die kann jeder wissen, braucht aber niemand teilen. Und es liegt mir fern jemanden zu verletzen. | ||||
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