News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ausbildung zum Leitstellendisponenten in Ba/Wü | 4 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8H., Karlsruhe / BW | 807978 | ||
Datum | 14.05.2015 14:37 MSG-Nr: [ 807978 ] | 2095 x gelesen | ||
Geschrieben von Andreas L. Mich würde interessieren, ob diese "Hinweise" verbindlich, quasi als gesetzliche Vorgabe betrachtet werden müssen, oder ob dies Hinweise sind, an die man sich halten kann oder auch nicht. Die Hinweise sind auf Landesebene abgestimmt und für die Ausbildung von neuen ILS-Disponenten verbindlich. Meines Wissens wird aber insbesondere im Bereich der "FW-Grundausbildung" in der praktischen Umsetzung stark gekürzt. Der RD-Teil wird gerade aktualisiert (wg Wegfall der RA-Ausbildung). Inwiefern weitere Teile der gesamte Anlage 3 überarbeitet werden, weiß ich nicht. Gruß, Stefan | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|