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RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaEntfernung von Wohnort zum Arbeitsplatz29 Beiträge
AutorAdri8an 8R., Utting a.A. / Bayern808048
Datum16.05.2015 19:22      MSG-Nr: [ 808048 ]11831 x gelesen

Servus,

ich meine für München gelten diese Entfernungen:

Qualifikationsebene 2 (Mittlerer Dienst): Unbegrenzt
Qualifikationsebene 3 (Gehobener Dienst): 100km Luftlinie
Qualifikationsebene 4 (Höherer Dienst): Wohnsitz in MUC

Klaus kann hierzu evtl. mehr sagen.

MfG
Adrian

Alles meine persönliche Meinung und nicht die meiner Dienststelle/HiOrg

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