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Tragkraftspritzenfahrzeug
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
RubrikEinsatz zurück
ThemaFrontalcrash mit TSF25 Beiträge
AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW808065
Datum17.05.2015 14:24      MSG-Nr: [ 808065 ]9049 x gelesen
Infos:
  • 15.05.15 Bayreuth: Frontalcrash mit Feuerwehrfahrzeug

  • Geschrieben von Daniel R.Wenn hier laut postuliert wird solch ein TSF (...) dassja absolut "lebensgefährlich" sei, frage ich mich ein bißchen, wie diese Konstruktionen jemals den Segen vom Normgeber, UVV / Unfallkassen und auch dem TÜV bekommen konnten?

    Ich glaube hier kommt manches durcheinander, nicht nur um Mannschaftsraum ;)

    Diese Oldtimer bekamen eine Zulassung entsprechend den damalig gültigen Normen.
    Falls jemand einen fabrikneuen, noch nie zugelassenen Oldtimer mit 0Km im der Garage findet wird er diesen mit ziemlicher Sicherheit nicht mehr zugelassen bekommen.
    Fahrzeuge die schon einmal eine Zulassung hatten /haben unterliegen einem Bestandschutz und dürfen nur deswegen noch im Straßenverkehr bewegt werden, werden also auch nur entspr. den damals gültigen Vorgaben überprüft.
    (Ja es gibt auch Nachrüsstpflichen wie für den Warnblinker)


    Sicherheitsrelevante Weiterentwicklungen gab es meiner Meinung nach bei aktiver und passiver Sicherheit in folgenden Punkten
    Sicherheitsgurte
    Bedienung
    Heizung
    Beleuchtung
    Fahrwerk
    Reifen
    ABS/ASR/ESP
    Crashverhalten

    Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
    frei n.Bmark

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