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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Entfernung von Wohnort zum Arbeitsplatz | 29 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 808102 | ||
Datum | 19.05.2015 09:27 MSG-Nr: [ 808102 ] | 10082 x gelesen | ||
Geschrieben von Fabian W. Beamte werden in eine Dienstwohnung eingewiesen. Formal ist dies kein freiwilliger Akt. Dennoch ist die Anzahl der Dienstwohnungen bei BFs zunehmend rückläufig. Ebenso wird es schwierig werden Beamte zu zwingen dort einzuziehen. Schließlich hat der eine oder andere bereits privates Wohneigentum. Hier würde dann also auch noch der Gleichbehandlungsgrundsatz greifen, wenn man nur Beamte im Fokus hat, die kein eigenes Eigentum zum Zeitpunkt der Zuweisung haben. Dienstwohnungen werden in den allermeisten Fällen freiwillig vergeben. So einfach ist es auch an dieser Stelle nicht. Bei den Immobilienpreisen der genannten Städte könnte das ein Motivator sein überhaupt bei den genannten BF'en anzufangen. Überhaupt frage ich mich öfters bei den Kommentaren hier, wie man mit einem Arbeitgeber klarkommen will, mit dem man sich vor Gericht streitet. Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | ||||
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