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RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaEntfernung von Wohnort zum Arbeitsplatz29 Beiträge
AutorFabi8an 8W., Göttingen / Niedersachsen808115
Datum19.05.2015 13:27      MSG-Nr: [ 808115 ]10027 x gelesen

Genau, dass ist doch der Trick. Solange keiner klagt, kann so weiterverfahren werden. Es mag sogar sein, dass das Interesse an der Klage fehlt. Warum sollte man auch klagen? Zum einem ist es selten gut für das Arbeitsverhältnis und zum anderen haben sich die meisten damit arrangiert. Schließlich weiß, man ja worauf man sich einlässt, wenn man die Urkunde erhält.

Abgesehen ist es nicht immer schlecht in einer Dienstwohnung zu wohnen. Und letztendlich werden es langfristig vermutlich eher die finanziellen Kosten sein, die einen dazu bewegen werden, nicht allzu weit vom Dienstort zu wohnen. In den Hochpreisgegenden, wie M oder HH mag das vielleicht anders aussehen.

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Geändert von Fabian W. [19.05.15 13:30] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar =

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