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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Entfernung von Wohnort zum Arbeitsplatz | 29 Beiträge | ||
Autor | Fabi8an 8W., Göttingen / Niedersachsen | 808115 | ||
Datum | 19.05.2015 13:27 MSG-Nr: [ 808115 ] | 10027 x gelesen | ||
Genau, dass ist doch der Trick. Solange keiner klagt, kann so weiterverfahren werden. Es mag sogar sein, dass das Interesse an der Klage fehlt. Warum sollte man auch klagen? Zum einem ist es selten gut für das Arbeitsverhältnis und zum anderen haben sich die meisten damit arrangiert. Schließlich weiß, man ja worauf man sich einlässt, wenn man die Urkunde erhält. Abgesehen ist es nicht immer schlecht in einer Dienstwohnung zu wohnen. Und letztendlich werden es langfristig vermutlich eher die finanziellen Kosten sein, die einen dazu bewegen werden, nicht allzu weit vom Dienstort zu wohnen. In den Hochpreisgegenden, wie M oder HH mag das vielleicht anders aussehen. Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von Fabian W. [19.05.15 13:30] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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