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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Nutzung von Sondersignal von der Brandschutzaufsicht | 43 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 T.8, Butzbach / Hessen | 808609 | ||
Datum | 02.06.2015 22:46 MSG-Nr: [ 808609 ] | 10518 x gelesen | ||
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Andersrum wird ein Schuh draus... Der KBI hat die Rechts- und Fachaufsicht.. hier Beschrieben Er kann die Einsatzleitung jederzeit übernehmen. Das ist unstrittig. Das sollte er allerdings nur tun wenn er als Rechts- und Fachaufsicht Mängel in der Einsatzleitung erkennt oder der lokale Führer möchte abgeben. Dann läuft das im Rahmen der FwDV 100 mit Übergabe Gespräch ab und Dokumentation. Aufgrund des Meldebildes der Leitstelle beim starten des Dienstfahrzeuges in den Hörer zu sprechen vermutlich muss ich die Einsatzleitung übernehmen ist eher unwahrscheinlich. Gruß Michael | ||||
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