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Kreisbrandinspektor
Feuerwehrdienstvorschrift
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaNutzung von Sondersignal von der Brandschutzaufsicht43 Beiträge
AutorMich8ael8 T.8, Butzbach / Hessen808609
Datum02.06.2015 22:46      MSG-Nr: [ 808609 ]10518 x gelesen
Infos:
  • 02.03.15 Standpunkt eines Redakteurs der Zeitungsgruppe Lahn-Dill vom 28.02.2015
  • 02.03.15 Zeitungsartikel der Zeitungsgruppe Lahn-Dill vom 28.02.2015
  • 02.03.15 Pressemitteilung des Lahn-Dill-Kreises
  • 26.02.15 Hinweis bezgl. Ausstattung BSAD-Fahrzeuge mit SoSi des HMdI
  • 26.02.15 Zeitungsartikel der Zeitungsgruppe Lahn-Dill vom 25.02.2015

  • Andersrum wird ein Schuh draus...

    Der KBI hat die Rechts- und Fachaufsicht..

    hier Beschrieben

    Er kann die Einsatzleitung jederzeit übernehmen. Das ist unstrittig.

    Das sollte er allerdings nur tun wenn er als Rechts- und Fachaufsicht
    Mängel in der Einsatzleitung erkennt oder der lokale
    Führer möchte abgeben. Dann läuft das im Rahmen der FwDV 100 mit
    Übergabe Gespräch ab und Dokumentation.

    Aufgrund des Meldebildes der Leitstelle beim starten des Dienstfahrzeuges in den Hörer zu sprechen
    vermutlich muss ich die Einsatzleitung übernehmen ist eher unwahrscheinlich.

    Gruß Michael

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