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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Feuer? - Ist uns wurscht | 13 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 809044 | ||
Datum | 17.06.2015 15:49 MSG-Nr: [ 809044 ] | 9163 x gelesen | ||
Geschrieben von Uwe S. Na ja, die Leute auf dem LF haben sich vielleicht überlegt, dass auch das Wegschieben eines Anhängers gegen den Willen des Halters / Besitzers / Fahrzeugführers nicht Aufgabe der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr ist?Es ist notwendiges Mittel, um der originären Aufgabe nachzukommen. Und dafür gibt mir das Brandschutzrecht (zumindest meins) derart viele nette Hilfsmittel, dass der unwillige Bürger hinterher noch froh sein kann, das nur sein oller Anhänger an die Seite schoben wurde. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | ||||
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