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RubrikJux + Tollerei zurück
ThemaPolizei beschlagnahmt Totarzt-Wagen6 Beiträge
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW809391
Datum26.06.2015 07:31      MSG-Nr: [ 809391 ]5332 x gelesen

Geschrieben von Harald S.Natürlich darfst du als Deutscher einen in einem anderen Land zugelassenen Wagen in D fahren.

ganz so natürlich ist das nicht.

Die Teilnahme ausländischer Fahrzeuge am Straßenverkehr ist immer irgendwo eine Art Ausnahme

Geschrieben von Harald S.Der Halter braucht aber einen ständigen Wohnsitz und Aufenthalt bzw. Firmensitz im jeweiligen Ausland.

Nein, das reicht nicht.

Es darf im Inland kein regelmäßiger Standort begründet werden (FZV §20 Absätze 1 und 2), andernfalls muss das Fahrzeug in Deutschland zugelassen werden. Weiterhin darf die Nutzung nur maximal ein Jahr andauern (Absatz 6)

Dass die Praxis anders ist und insbesondere die zweite Bedingung kaum prüfbar ist (wer kann schon nachweisen, dass das Fahrzeug nicht zwischenzeitlich das Bundesgebiet wieder verlassen hatte) steht auf einem anderen Blatt; aber wenn jemand 'auffällig geworden ist' wird ja ggf. mal näher hingeschaut...

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