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Deutsches Rotes Kreuz
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RubrikJux + Tollerei zurück
ThemaPolizei beschlagnahmt Totarzt-Wagen6 Beiträge
AutorFlor8ian8 M.8, Neuss / NRW809406
Datum26.06.2015 15:03      MSG-Nr: [ 809406 ]4497 x gelesen

Interessiert finde ich hier auch die zivilrechtliche Frage, ob das echte DTK, äh DRK, einen Anspruch auf Unterlassung der Benutzung des Fahrzeugs in dieser Form hat. Das DRK bzw. genauer eine der zum DRK gehörenden Organisationen (z. B. der Ortsverband) könnte damit argumentieren, dass das Fahrzeug seinen Ruf (auch die Ehre einer juristischen Person ist ja geschützt) beeinträchtigen könnte. Denkbar wäre ja etwa, dass der Fahrer sich im Straßenverkehr daneben benimmt und andere Verkehrsteilnehmer dies auf das DRK beziehen, weil das Fahrzeug derart zum Verwechseln ähnlich sieht, dass die Unterschiede bei flüchtigem Kontakt im Straßenverkehr nicht wahrgenommen werden.

Flo

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 25.06.2015 16:57 Jürg7en 7M., Weinstadt
 25.06.2015 18:46 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 26.06.2015 06:05 Hara7ld 7S., Köln
 26.06.2015 07:09 Pete7r L7., Chemnitz
 26.06.2015 07:31 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 26.06.2015 15:03 Flor7ian7 M.7, Neuss
 26.06.2015 20:40 Udo 7B., Aichhalden
 26.06.2015 22:00 Flor7ian7 M.7, Neuss
 27.06.2015 09:34 Udo 7B., Aichhalden
 28.06.2015 16:18 Hein7ric7h B7., Osnabrück

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