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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Kommune muss ehrenamtlichem Feuerwehrmann Führerschein bezahlen | 11 Beiträge | ||
Autor | Ralf8 H.8, Drebkau / Brandenburg | 809989 | ||
Datum | 15.07.2015 02:18 MSG-Nr: [ 809989 ] | 4400 x gelesen | ||
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Geschrieben von Matthias K. Zum Beispiel einer Verpflichtung auf fünf Jahre. Scheidet der FA dann aus, so kann unter Umständen eine Rückzahlungsverpflichtung bestehen. Das ist ja eben das Problem des Gerichtsurteils, der Träger ist dafür verantwortlich eine leistungsfähige Feuerwehr zu unterhalten. Vereinbarungen das der FA(SB) das einen Eigenanteil zahlt sind mit der Aufgabe des Trägers nicht vereinbar. Entweder der Träger bildet entsprechend aus oder eben nicht. Der Gesetzgeber hat es eben so gewollt. Gruß Ralf Graustein 1988 - Ein besonderer Waldbrand - Blog Nicht Sieg sollte der Sinn der Diskussion sein, sondern Gewinn. Joseph Joubert Wenn ihr etwas nicht versteht, dann muss es doch nicht auch gleich falsch sein. (Rosenstolz, Willkommen) | ||||
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