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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Kommune muss ehrenamtlichem Feuerwehrmann Führerschein bezahlen | 11 Beiträge | ||
Autor | Matt8hia8s K8., Ofterdingen / Baden-Württemberg | 809991 | ||
Datum | 15.07.2015 06:39 MSG-Nr: [ 809991 ] | 4066 x gelesen | ||
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Meine Wehr hat keinen Mangel an 2er Führerscheinen, allenfalls einen Engpass. Daher werden keine Führerschein gezahlt, es wird jedoch ein Zuschuss gezahlt, wenn jemand privat einen 2er Führerschein macht. Der Zuschuss ist aber eine Rückzahlungspflicht gekoppelt. Eine Nachbarwehr zahlt (angeblich) pro Jahr einem Maschinisten den 2er Führerschein; andere Quellen sprechen davon, dass der Maschninist zumindest einen Eigenanteil beitragen muss. Selbst wenn in diesem Fall eine Rückzahlungsverpflichtung vereinbart wäre, würde diese vor Gericht wohl nicht halten. Ist im Arbeitsrecht nicht anderst; müsste jeder Arbeitgeber bestätigen können. Bildet sich ein Arbeitnehmer privat weiter, und erhält dafür einen Zuschuss, kann man den zurückfordern. Bildet der Arbeitgeber den Arbeitnehmer weiter, dann ist eine Rückforderung ausgeschlossen. Die veröffentlichten Beiträge spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung wieder und werden nicht in dienstlicher Eigenschaft verfasst. | ||||
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