Rubrik | Katastrophenschutz |
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Thema | Waldbrände Griechenland, Juli 2015 | 37 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 810159 |
Datum | 19.07.2015 08:48 MSG-Nr: [ 810159 ] | 7805 x gelesen |
Katastrophenschutz
Katastrophenschutz
Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz
Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz
Geschrieben von Uwe S. Genau, wir in Deutschland sind ja ein Musterland des Katastrophenschutzes und nutzen auch unsere Zeit zum Aufbau einheitlicher Strukturen und Funkrufnamen, und übermorgen geht unser tolles bundesweites Sirenennetz in Betrieb ... Ich denke schon, dass wir ein Musterland des KatS sind. Neben den genannten Dingen weist unser KatS ja nun doch noch einige andere Merkmale auf, darunter wenn man mal gerade nicht alles mies machen will womöglich auch ein paar positive, die man in anderen Ländern so eher nicht kennt.
Geschrieben von Uwe S.Weil derart systematische Arbeiten nicht Aufgabe des einzelnen Bürgers sind? Nicht? Bei einer vergleichbaren Lage in Deutschland bietet jedes Landesbrandschutzrecht die Möglichkeit, weite Teile der Bevölkerung zur Hilfeleistung zu verpflichten. Die "systematischen Arbeiten" dürften von jedem möglich sein, der halbwegs in der Lage ist eine Schaufel oder ein Beil zu bedienen. Und wer sich dagegen zu sehr sträubt, für den hält z.B. "mein" LBKG Geldbußen bis 5000 EUR bereit.
Und das ist schon harmlos, heute muss die Einsatzleitung erst verpflichten, in früheren Versionen des LBKG RLP war beispielsweise explizit bei Waldbränden direkt jeder, der "in der Nähe weilt, unaufgefordert (!) zur Hilfeleistung verpflichtet".
Natürlich wird die Bereitschaft, sich so für Staat und Allgemeinheit (evtl auch ganz freiwillig) einzubringen nicht gerade wenig davon beeinflusst, wie man sich auf der anderen Seite durch genau diesen Staat und Allgemeinheit vertreten und versorgt sieht. Und da kann ich durchaus verstehen, dass in Griechenland gerade die Waldbrände für viele Menschen, selbst Betroffene, nicht den Mittelpunkt des Interesses bilden.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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