Rubrik | Katastrophenschutz |
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Thema | Waldbrände Griechenland, Juli 2015 | 37 Beiträge |
Autor | Uwe 8S., Bürstadt/Lingen / Hessen/Niedersachsen | 810202 |
Datum | 19.07.2015 22:31 MSG-Nr: [ 810202 ] | 6987 x gelesen |
Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz
Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz
Persönliche Schutzausrüstung
Geschrieben von Sebastian K.Nicht? Bei einer vergleichbaren Lage in Deutschland bietet jedes Landesbrandschutzrecht die Möglichkeit, weite Teile der Bevölkerung zur Hilfeleistung zu verpflichten. Die "systematischen Arbeiten" dürften von jedem möglich sein, der halbwegs in der Lage ist eine Schaufel oder ein Beil zu bedienen. Und wer sich dagegen zu sehr sträubt, für den hält z.B. "mein" LBKG Geldbußen bis 5000 EUR bereit.
Und das ist schon harmlos, heute muss die Einsatzleitung erst verpflichten, in früheren Versionen des LBKG RLP war beispielsweise explizit bei Waldbränden direkt jeder, der "in der Nähe weilt, unaufgefordert (!) zur Hilfeleistung verpflichtet".
Sind das die Gesetze, die es den Gemeinden bei Personalnot in den Freiwilligen Feuerwehren auch ermöglichen zum effektiven Mittel einer Pflichtfeuerwehr zu greifen?
Sorry, aber was soll es bringen die nächsten 100 Leute von der Strasse zu verpflichten, wenn man genau weiß dass
- in der Realität die ersten 25 Leute auf ihren (tatsächlichen) Bandscheibenvorfall verweisen, dass
- die nächsten 25 Leute auf ihren angeblichen Bandscheibenvorfall verweisen und dass
- die übrigen Leute erst mal ohne PSA und ohne Ausbildung da stehen?
Und sobald solch ein mehrstündiger Einsatz des "Volkssturms" los gehen soll müssen die Leute noch versorgt werden, und dürften (zu Recht!) vor Gericht einen Lohn bzw. eine Entschädigung für die Zwangsarbeit erstreiten.
Insgesamt finde ich dein Selbstbewusstsein beim Blick in die Gesetze immer nett, aber halte es nicht für gerechtfertigt.
[ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*
Uwe S.
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