News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ermittlungsverfahren nach Schaumeinsatz mit Umweltschaden | 21 Beiträge | ||
Autor | Rain8er 8K., Altenholz / Schleswig-Holstein | 810255 | ||
Datum | 21.07.2015 10:20 MSG-Nr: [ 810255 ] | 6093 x gelesen | ||
Moin, wenn man - unabhängig von aller kollegialen/kameradschaftlichen Sympathie für den Einsatzleiter - mal aus Sicht des geschädigten Grundeigentümers denkt: Sollten die weiteren Ermittlungen keine konkrete Pflichtverletzung einer einzelnen Person ergeben bzw. nicht persönlich zuzuordnen sein, gehen mögliche Schadenersatzansprüche gegen die Dienstherrn dann auch ins Leere? Muss dann die Gebäudeversicherung einspringen und ggfs. Regress geltend machen oder bleibt der Grundeigentümer auf dem Schaden sitzen? Zum Hintergrund der Fragen: Der Ablauf des Schaumeinsatzes war offenbar sehr verworren. Der Einsatzleiter soll über Leitstelle weiteres Schaummittel angefordert haben. Danach sind von unterschiedlichen Fw verschiedene Gebinde nachgeführt worden, die dann wieder von anderen Fw eingesetzt worden sind. Wenn es tatsächlich so war, ist die Frage der Pflichtverletzung nicht ganz einfach zu entscheiden. Viele Grüße von der Ostsee Rainer | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|