Rubrik | Einsatz |
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Thema | PKW-Brand - Plastikvisier als Schutz gegen Atemgifte?! | 21 Beiträge |
Autor | Jako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre | 810598 |
Datum | 30.07.2015 11:27 MSG-Nr: [ 810598 ] | 8224 x gelesen |
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Hallo!
Geschrieben von Peter L.Ich fragte aber nun konkret wer den Einsatz eines FA mit PA bei dieser Lage verbietet und die Dosenluft ist ja sicher allemal besser.
Dosenluft... :-) :-)
Geschrieben von Peter L.Natürlich auch gerne den Filter wenn du sicherstellen kannst das dessen Einsatzgrenzen ausreichen.
Natürlich sollte man den "Rüssel" nicht in die dickste Wolke halten, also ich meine, sich die "Nahkampfspange" verdienen. Doch die Kombination Filtergerät und nutzen der Strahlrohrwurfweite wäre in dem gezeigten Fall eine Option gewesen.
Das hat übrigens mit Polemik nichts zu tun.
Von gezeigten Fall weg, es gibt sehr viele Feuerwehren in D die zwar über ein wasserführendes Fahrzeug, jedoch nicht über "Luft in Dosen" verfügen. Die PA kommen dann vom Stützpunkt oder vom Schwerpunkt. Wenn man diesen Wehren suggeriert in einem solchen Fall ausschießlich mit PA vorzugehen, dann brennt die Kiste so lange bis PA vor Ort sind. Mag in einigen Fällen wohl auch die bessere Option sein, da der PKW eh Totalschaden ist. Aber in anderen Fällen würde sich die Lage verschlimmern.
Geschrieben von Thorsten H.Zweitens: auch für das Tragen von Maske mit Filter benötige ich eine ärztliche Untersuchung und eine Ausbildung/ Einweisung.
Das sollte eigentlich ohne Ausnahme jeder Feuerwehrangehörige können und auch nach G26/1 untersucht sein. Ohne die G26/1 zu bestehen, kein Dienst in der aktiven Mannschaft! Mir ist hier bei uns kein FA bekannt der kein Filtergerät tragen darf und der nicht im Gebrauch von Maske und Filter unterwiesen ist.
Gruß vom Berg
Jakob
"Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen."
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