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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Dienstalterstufe erhöhen - Anerkennung früherer Tätigkeiten im ÖD | 7 Beiträge | ||
Autor | Rein8hol8d B8., Kirchenpingarten / Bayern | 810834 | ||
Datum | 06.08.2015 21:17 MSG-Nr: [ 810834 ] | 3742 x gelesen | ||
Hallo Ralf, Hab im Bayerischen Besoldungsgesetz auf die Schnelle folgendes gefunden: Art 30 II BayBesG "1 Der Zeitpunkt des Diensteintritts kann auf Antrag um sonstige für die Beamtentätigkeit förderliche hauptberufliche Beschäftigungszeiten fiktiv vorverlegt werden. 2 Die Entscheidung über die Anerkennung nach Satz 1 trifft die oberste Dienstbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat. 3 Diese Entscheidung ist Grundlage für die Vorverlegung des Diensteintritts." ...ist also eine "Kann- Vorschrift", was aber halt auch keinen davon abhalten soll, einen solchen Antrag zu stellen. Nur wer nix macht, verliert bestimmt. Mehr kann ich gerade nicht sagen, da ich meinen Besoldungsordner grad nicht zur Hand habe, da wären dann auch die Verwaltungsvorschriften dazu drin. hoffe, trotzdem etwas geholfen zu haben. mkg Reinhold Bauernull | ||||
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