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Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
ThemaAusreichende Sicherheit?12 Beiträge
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg810961
Datum09.08.2015 12:46      MSG-Nr: [ 810961 ]5200 x gelesen

hallo,

schau mal da rein:

4. Ist es zulässig, in Treppenräumen Gegenstände zu lagern? Dürfen beispielsweise Rollstühle, Kinderwagen, Rollatoren, Pflanzen oder Schuhschränke dort abgestellt werden?

Treppenräume dienen als Rettungsweg und als Angriffsweg der Feuerwehr. Der Treppenraum ist der erste sichere Rettungsweg aus dem Gebäude heraus, über den Sie sich bei einem Brand ohne Hilfe in Sicherheit bringen können. Abgestellte oder eingebaute Gegenstände sind teilweise brennbar oder schränken den Fluchtweg ein.
Aus Sicht der Feuerwehr wird dringend empfohlen, keine Gegenstände im Treppenraum abzustellen.

Treppenräume sind im Brandfall Ihre Lebensversicherung!

http://www.feuerwehr-frankfurt.de/vorbeugung/index.php/infothek/faq-fragen-aus-dem-haeuslichen-bereich#Treppenraum

ist zwar von einer hessischen Feuerwehr. Aber die Feuer brennen in Bayern i.d.R. genauso heiss ;-)

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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 09.08.2015 12:14 Herb7ert7 J.7, Aschersleben
 09.08.2015 12:16 Wern7er 7R., Anger
 09.08.2015 12:46 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 09.08.2015 13:38 Wern7er 7R., Anger
 09.08.2015 12:46 Jürg7en 7M., Weinstadt
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 09.08.2015 19:01 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
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