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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bereitschaft und FF Dienst | 29 Beiträge | ||
Autor | Oliv8er 8B., Köln / NRW | 810980 | ||
Datum | 09.08.2015 23:34 MSG-Nr: [ 810980 ] | 9294 x gelesen | ||
Hallo! Die gesetzl. Grundlagen sind ja bereits angeführt. Ich vermute euer Dienstplan ist aus versicherungstechnischen Gründen vom LdF o.Ä. gezeichnet. Demnach "Dienst auf Anforderung der Gemeinde bzw. sonstiges". Sofern dir in der Bereitschaftzeit ein Entgelt (Bereitschaftsgeld) gezahlt wird, könnte dein Chef ja Ersatzleistung im Falle eines Arbeitseinsatzes gegenüber der Gemeinde anmelden. Wer fordert, der fördert... auch wenn es nicht (für dich) förderlich ist. Ich denke niemand schmettert noch hohle Salven ".. ich würde meinem Chef was Husten" etc.. *Spaßmodus an* Wer in eine 1000m tiefe Erdspalte gefallen ist, kann i.d.R. auch nicht mehr am Arbeitsplatz erscheinen - es sei denn er arbeitet bei der RAG. Und allgemein: in NRW gibt es kein AKW mehr. *Spaßmodus aus* Grüße aus der Nachbarschaft Olli | ||||
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