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Feuerwehr
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaAusschluss aus Feuerwehr/angeblicher Dienstuntauglichkeit was tun?14 Beiträge
AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 811051
Datum11.08.2015 12:47      MSG-Nr: [ 811051 ]4250 x gelesen

Hallo!

Geschrieben von Peter L.Zuallererst pragmatisch und menschlich gefragt: Was willst du dir die Mitgliedschaft in einer Fw erstreiten die dich augenscheinlich nicht haben möchte? Meinst du dort jemals glücklich zu werden?

Ich möchte mich dieser Frage anschließen.

Da es in diesem Fall wohl eine umfangreiche Vorgeschichte gibt, die hier keiner kennt, ist es Unmöglich eine Ferndiagnose abzugeben.

Geschrieben von Bastian W.Ist übermäßiges Reden ein Grund jemanden aus dem FW Dienst auszuschließen?
Ist das Flirten, oder sind Gefühle für Kameradinnen ein Grund jemanden auszuschließen?


Wenn das übermäßige "Reden" den Dienstablauf stört oder unter Umständen den Einsatzerfolg gefährden, und Gespräche nicht gefruchtet haben, Ja.
Flirten und Gefühle für Kameradinnen, nun gut, aber wenn die Kameradin das nicht möchte und sich dagegen wehrt, Du jedoch weitermachst, Ja.

In allen LBKG`s ist für den Feuerwehrdienst die körperliche und geistige Eignung zwingend vorgeschrieben. Wenn man seitens der Feuerwehr und der Verwaltung an nur einer dieser Voraussetzungen Zweifel hat, sind diese Zweifel irgendwie auszuräumen.

Selbst wenn Du diese Zweiel ausräumen kannst, kommen wir wieder zu der Frage:

"Was willst Du dir die Mitgliedschaft in einer Fw erstreiten die Dich augenscheinlich nicht haben möchte? Meinst du dort jemals glücklich zu werden?"

Selbst wenn Du es schaffen solltest wieder in den aktiven Dienst zurückzukehren, wird man Mittel und Wege finden Dich erneut aus dem Dienst zu entfernen.

Gruß vom Berg

Jakob

"Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen."
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