Tach!
Mal vorab - geschrieben von Bastian W.:
Ist übermäßiges Reden ein Grund jemanden aus dem FW Dienst auszuschließen?
Man hat schon davon gehört, dass für manche "übermäßiges Reden" bereits Grund genug gewesen sei, das - an sich, bzw. einstmals - geliebte Eheweib zu meucheln. Also bist Du mit Deinem "Ausschluss aus der Feuerwehr" doch sogar noch ganz gut weggekommen...?!?
Aber mal Spass beiseite - eigentlich bleibt Dir nur eins: Nimm Dir einen Anwalt und ziehe vors Verwaltungsgericht!
Ich wage allerdings die vorsichtige Prognose, dass Du dort nicht allzu großen Erfolg haben wirst. Dafür gibt es einfach zu viele Ungereimtheiten in Deinen Schilderungen. Fängt schon damit an, dass es sich bei Dir an sich um gar keinen "Ausschluss aus der Feuerwehr" handeln kann, weil Du noch Anwärter in der Probezeit warst, geht weiter damit, dass Du Dir über den Grund der Nichtaufnahme nicht im klaren zu sein scheinst - "Grundlehrgang" nicht absolviert oder Feuerwehrdienstuntauglichkeit? - bis zu dem, was Du hier noch so ausgeführt hast, was ich lieber mal gar nicht kommentieren will.
Gruß
Daniel
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