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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Die Minderjährigen und ihr Verteiler; war: G 26.2 - leichter Atemschutz - unter 18 | 21 Beiträge | ||
Autor | Uwe 8S., Lingen / Niedersachsen | 811119 | ||
Datum | 12.08.2015 09:21 MSG-Nr: [ 811119 ] | 6861 x gelesen | ||
Geschrieben von Johannes K. Man darf sich für dieses Land als Minderjähriger erschießen lassen, Nur mal so als Gedanke: 1. Du vergleichst Äpfel mit Birnen. Denn nirgendwo steht, dass das formal zulässige Dienstverhältnis des 17-jährigen Soldaten auch zu einem Einsatz führt. 2. Die Entscheidung für diese Vorschrift werden die Leute rechtfertigen, die sie erlassen haben, speziell wenn es nach Anwendung der Vorschrift und "erfolgreichem sich erschießen lassen" zu Rückfragen seitens der Presse kommt. Und auf einmal hat man ganz viel Zeit die Enten im Stadtpark zu füttern, weiß zumindest ein Herr Range jetzt zu berichten. [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen* Uwe S. *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen | ||||
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