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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ölspurbeseitigung - Zuständigkeiten in Bayern | 52 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 811283 | ||
Datum | 16.08.2015 20:14 MSG-Nr: [ 811283 ] | 14287 x gelesen | ||
Geschrieben von Michael Z. Wir als Feuerwehr haben die Ausrüstung dazu nicht. ....() keine Nassreinigungskehrmaschine Gibt es dazu belastbare Unterlagen ? Ich denke geschätzt werden 90% mit Oelbindemittel abgestreut, vom Verkehr eingefahren und später abgefegt. Anschließend durch zB die Polizei wieder frei gegeben worauf wir unsere Schilder einsammeln. Ich frage nicht nach dem Stand der Technik oder Wunschdenken. Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | ||||
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