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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | OLG Zweibrücken hebt Freispruch gegen Feuerwehrmann auf | 92 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8A., Morbach / Rheinland Pfalz | 811651 | ||
Datum | 27.08.2015 16:18 MSG-Nr: [ 811651 ] | 31613 x gelesen | ||
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Ich fahre noch nicht einmal auf der BAB 150Kmh :-) Nein im ernst. Da muss ich meinem Vorredner Recht geben. Dem Ehrenamt in allen Ehren aber 150Kmh bei erlaubten 100 ist schon heftig. Aber ich möchte auch nicht der sein, der beurteilt wie viel "Sonderrechte" denn gerade noch vertretbar sind. Ist halt immer eine Gratwanderung. Mal als Beispiel für alle zu schnellen Kameraden. Wenn ich 3km Strecke mit 150km/h fahre benötige ich dafür 1Min und 12 Sekunden Fahre ich die gleiche Strecke mit 100km/h benötige ich 1Min 48Sek. Also gerade mal 36 Sekunden weniger! Und wem nützen die jetzt genau?
Geändert von Thomas A. [27.08.15 16:20] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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