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| Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | OLG Zweibrücken hebt Freispruch gegen Feuerwehrmann auf #
| 92 Beiträge | ||
| Autor | Chri8sti8an 8R., Kressberg / BW | 811666 | ||
| Datum | 27.08.2015 22:36 MSG-Nr: [ 811666 ] | 30351 x gelesen | ||
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Generell zu allen Alarmfahrten kann ich nur sagen: Ned sou waali, s bressiert wie'd Sau. Übersetzung für die Kameraden außerhalb meines Dialekts: Nicht so schnell, wir haben es eilig. Ich fahre bei einem Alarm auch einen heißeren Reifen als sonst auf den Strecken zum GH. Doch es muss die Verhältnismäßigkeit stimmen. Alarmstichwort: Ölspur; hat man Zeit, Brand Landwirtschaftliches Anwesen; ein bißchen schneller, VU P klemm; geht es um ein Leben also noch ein bißchen schneller. Dennoch sollte man seine Fahrweise an die Gegebenheiten anpassen. Als Bsp. VU P klemm, eine gerade Straße, auf 2 km einsehbar, keine anderen Verkehrsteilnehmer, anstatt der erlaubten 100km/h finde ich persönlich 120km/h ok. Gegen Bsp. VU P klemm, Straße an einer Schule/Kindergarten, erlaubte Höchstgeschwindigkeit 30 km/h, dann zumindest während der Öffnungszeiten auch nur 30km/h. Meine ganz Persönliche Meinung MKG Christian | ||||
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