Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | OLG Zweibrücken hebt Freispruch gegen Feuerwehrmann auf | 92 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 811671 |
Datum | 28.08.2015 12:40 MSG-Nr: [ 811671 ] | 27964 x gelesen |
Infos: | 28.08.15 FW-Forum: Auf dem Weg zum Einsatz geblitzt 27.08.15 https://twitter.com/firepaelzer112
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Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
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Hallo,
Geschrieben von Holger S.dann gebe ich mal meine Meinung auch dazu und es ist mir jetzt schon klar, dass diese nicht alle Teilen werden....
Deine Meinung kann ich weitestgehend teilen.
Geschrieben von Holger S.Weil der Gesetzgeber die Auffassung vertritt, dass einem Einsatz der BOS die StVO, StVzO und FeV nicht im Weg stehen darf und es durchaus denkbar sein kann, dass ein Einsatz nur durch eine erhöhte Gefahr oder gar einen (Sach-)Schaden (natürliche kein Personenschaden)
in kauf genommen werden muss.
StVO ja, aber §35 StVO hat nichts mit StVZO oder FeV zu tun. Da gibt es zwar auch entsprechende §§, ist aber wieder ein anderes Thema.
Gruß,
Michael
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