Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | OLG Zweibrücken hebt Freispruch gegen Feuerwehrmann auf | 92 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 811672 |
Datum | 28.08.2015 12:42 MSG-Nr: [ 811672 ] | 27952 x gelesen |
Infos: | 28.08.15 FW-Forum: Auf dem Weg zum Einsatz geblitzt 27.08.15 https://twitter.com/firepaelzer112
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1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
In my Opinion = meiner Meinung nach
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1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Feuerwehrmann
Hallo,
Geschrieben von Thorsten H.Da seit der Alarmierung bereits eine deutliche Zeitspanne verstrichen war und auch die Fahrtstrecke des FA so lange war, dass IMO ein Eintreffen etwas früher nichts bewirkt, dürfte die Dringlichkeit nicht mehr gegeben sein. Natürlich kann man jetzt versuchen Argumente für eine Dringlichkeit zu konstruieren, aber das ist IMO dann nur noch lächerlich, und ein Freibrief für jeden FA zu jedem Zeitpunkt nach einem Alarm über jede Distanz zu rasen.
Eben genau das soll wohl lt. Ansicht des OLG unklar gewesen sein. Was wußte der FM zum Zeitpunkt der Übertretung? Konnte er davon ausgehen, dass die Dringlichkeit noch gegeben war?
Gruß,
Michael
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