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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | OLG Zweibrücken hebt Freispruch gegen Feuerwehrmann auf | 92 Beiträge | ||
Autor | Holg8er 8S., Kirchentellinsfurt / Baden Württemberg | 811673 | ||
Datum | 28.08.2015 12:51 MSG-Nr: [ 811673 ] | 27858 x gelesen | ||
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Hallo sorry war nicht komplett Aber Bitte nicht einzelne Sätze aus dem Zusammenhang reißen... Dankeschön Geschrieben von Michael W. StVO ja, aber §35 StVO hat nichts mit StVZO oder FeV zu tun. Da gibt es zwar auch entsprechende §§, ist aber wieder ein anderes Thema. Ja sie haben aber den selben Hintergrund! §35 Abs. 1 Sonderrechte StVO §74 Abs. 5 Ausnahmen Fev $70 Abs. 4 Ausnahmen StVZO jetzt sollte es passen Gruß Holger Baden Württemberg, wir können alles außer Hochdeutsch, Euronotruf, Integrierte Leitstelle und Rettungsdienst. Hier geschriebenes ist meine private Meinung und keine dienstliche!!! | ||||
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