News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | OLG Zweibrücken hebt Freispruch gegen Feuerwehrmann auf | 92 Beiträge | ||
Autor | Holg8er 8S., Kirchentellinsfurt / Baden Württemberg | 811702 | ||
Datum | 28.08.2015 18:31 MSG-Nr: [ 811702 ] | 27236 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Geschrieben von Udo B. Ein pauschales Recht zur Übertretung gibt es nicht, jede einzelne Übertretung muss gerechtfertigt sein. Habe ich was anders Behauptet? Oder haben wir uns da gegenseitig falsch verstanden? Geschrieben von Udo B. Es geht einzig und allein um die Frage, kann die hoheitliche Aufgabe (der konkrete Einsatzauftrag) ohne Übertretung der Verkehrsvorschriften erfüllt werden. Ja... - und diese Frage(n) stellen sich solange bis die "hoheitliche Aufgabe" nicht mehr existiert und zwar auch für nachrückende und/oder nachalarmierte Einsatzkräfte! Es ist aber nicht nur das "erfüllt werden" sondern die "hoheitliche Aufgabe" kann "nicht", "nicht ordnungsgemäß (vollumfänglich)" oder "nicht rechtzeitig (also nicht schnell genug)" erfüllt werden. Baden Württemberg, wir können alles außer Hochdeutsch, Euronotruf, Integrierte Leitstelle und Rettungsdienst. Hier geschriebenes ist meine private Meinung und keine dienstliche!!! | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|