Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | OLG Zweibrücken hebt Freispruch gegen Feuerwehrmann auf | 92 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 811724 |
Datum | 29.08.2015 12:10 MSG-Nr: [ 811724 ] | 26876 x gelesen |
Infos: | 28.08.15 FW-Forum: Auf dem Weg zum Einsatz geblitzt 27.08.15 https://twitter.com/firepaelzer112
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Strassenverkehrzulassungsordnung
Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-
Zulassungsverordnung - FZV)
Fahrerlaubnisverordnung
Löschgruppenfahrzeug
Strassenverkehrzulassungsordnung
Fahrerlaubnisverordnung
Hallo,
Geschrieben von Henning K.Ich behaupte das genaue Gegenteil:
Auch die Ausnahmen nach StVZO, FZV und FeV sind _nur_ im Einzelfall anzuwenden und dürfen nicht als Rechtfertigung für planmäßige Abweichungen von Vorschriften herhalten. p
Aha. Können wir uns den Feuerwehrführerschein also sparen. Ortsfeuerwehr xy, mit LF10 ausgestattet (<7,5t zul. GG) hat leider bei einem Einsatz tagsüber gerade keinen Klasse C-Fahrer, jedoch ansonsten eine komplette Mannschaft. Also fährt Jupp, der sonst ja auch Traktor fährt, jetzt mal schnell das LF zum Wohnungsbrand. Sicher, dass der bei einem Unfall oder eine sonstigen Ordnungswidrigkeit ungeschoren davonkommt? Wohl kaum.
- Hoheitliche Aufgabe: ja
- Dringlichkeit: sicher auch
- Abweichung von den Vorschriften der FeV: Erlaubt (???)
Mit der StVZO und dem Beispiel Kennzeichen ok. Ebenso die FeV im Bezug auf den zu Hause liegenden Führerschein.
Näheres dürfte auch in den entsprechenden Kommentaren der Verordnungen zu finden sein.
Gruß,
Michael
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