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RubrikRettungsdienst zurück
ThemaAnsichten im Landkreis Rottweil19 Beiträge
AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen811751
Datum30.08.2015 18:42      MSG-Nr: [ 811751 ]5474 x gelesen

Geschrieben von Felix H.Tut sie das denn nicht? Ich erinnere mich irgendwie gerade dunkel an ein Gerichtsurteil, nachdem Bereitschaftszeit wie "normale" Arbeitszeit zu vergüten ist, wenn sie eine Anwesenheitspflicht erfordert.

Wenn der NA von zuhause abgeholt werden muss, dann hat er sich da auch aufzuhalten. Er hält sich, wenn auch in den eigenen vier Wänden , an einem vom Arbeitgeber/Dienstherren vorgegebenen Ort auf und muss jederzeit sofort die Arbeit aufnehmen können. Und das sind die wesentlichen Merkmale eines Bereitschaftsdienstes. Wenn er dann daheim noch irgendwelche Berichte schreibt oder sonstige Tätigkeiten durchführt die zum NA-Dienst gehören, dann ist das auch volle Arbeitszeit

Geschrieben von Felix H.Wenn der Notarzt also dauerhaft auf der Rettungswache (oder im Klinikum, je nachdem, wo das NEF stationiert ist) anwesend sein muss, kann es sein, dass er mehr bezahlt werden muss als es der Fall wäre wenn er zu Hause sitzt (denn da kann er ja seine "einsatzfreie Zeit" mehr oder minder selbst gestalten...).

Wie denkst du denn dass er seine einsatzfreie Zeit gestalten kann? Er sitzt dann vielleicht anstatt auf der RW daheim vor dem Fernseher, einkaufen gehen, schwimmen gehen oder andere Dinge die man in der Freizeit machen kann fallen für ihn komplett flach.

Selbstfahrende oder daheim abzuholende Primär-NA sind etwas dass ich für völlig unsinnig und nicht zeitgemäß halte...

Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.

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