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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Der rechte Ralf von der Feuerwehr - war: FM wird der Brandstiftung in Asylbewerberheim verdächtigt | 11 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 811781 | ||
Datum | 31.08.2015 19:29 MSG-Nr: [ 811781 ] | 4938 x gelesen | ||
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Geschrieben von Daniel S. Sofern jemand einer Straftat überführt wurde ist eine Aufnahme in die FF ausgeschlossen bzw. wird das Dienstverhältniss beendet. So ist es zumindest bei uns geregelt. Ganz so einfach und pauschal wird es wohl nicht gehen. Ich kenne z.B. jemanden, der wurde sogar zum ganz regulären Feuerwehrbeamten, obwohl er vor seiner Einstellung "einer Straftat überführt" worden war. (es handelte sich dabei übrigens um eine fahrlässige Körperverletzung durch eine Unachtsamkeit im Straßenverkehr...) | ||||
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