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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Der rechte Ralf von der Feuerwehr - war: FM wird der Brandstiftung in Asylbewerberheim verdächtigt # | 11 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 811788 | ||
Datum | 31.08.2015 23:27 MSG-Nr: [ 811788 ] | 5369 x gelesen | ||
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Geschrieben von Thorsten H. Wobei ich zum Beispiel Brandstiftung extrem kritisch sehe und IIRC war dies in dem konkreten Fall so... mal abgesehen von ausgesprochenen Jugendsünden (die nicht gerade auf krankhaftes Verhalten hin deuten) würde ich auch sagen: Brandstiftung geht garnicht. Ansonsten kommt der Feuerwehrmann halt auch mal in Abwesenheit der Besitzer in fremde Wohnungen und begegnet seinen Kunden bisweilen im hilflosen Zustand. Damit sind Eigentums- und Sexualdelikte ebenfalls Ausschlusskriterien. Nicht zuletzt hat der Feuerwehrmann die Pflicht, seinen Kunden ohne Ansehen der Person zu helfen, womit wir wieder beim ursprünglich diskutierten Thema sind... | ||||
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