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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Mobiler Unfallsichtschutzwand | 44 Beiträge | ||
Autor | Uwe 8S., Lingen / Niedersachsen | 811978 | ||
Datum | 07.09.2015 11:33 MSG-Nr: [ 811978 ] | 11477 x gelesen | ||
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Geschrieben von Thomas M. Wenn der Pressemann aber sagt, ich möchte mal schauen oder einfach mal um den Sichtschutz herum geht, darf man es in den meisten Fällen nicht unterbinden. Die Feuerwehr rettet, schützt das Persönlichkeitsrecht des Verletzten gegen Gaffer und die Presse macht ihren Job. Ganz einfach.. :-) Schön, wenn das ganze Leben so einfach ist. Wie wäre es mit folgender Version: Der Pressemensch kommt um den mobilen Sichtschutz herum und dokumentiert durch diese Handlung seine besondere Sorge um das Wohl aller Betroffenen/Opfer. Die gerade anwesende FW erkennt diesen Umstand wohlwollend an und gibt ihm die Möglichkeit die Hilfe und Rettung aktiv zu unterstützen, beispielsweise indem er durch fleißiges Festhalten mit beiden Händen ein aufgestelltes Stativ gegen ungewolltes Umstürzen sichert. So weit ich weiß ermöglichen die gängigen Feuerwehrgesetze das Einbinden dritter Personen in das Einsatzgeschehen, ganz explizit auch ohne aktive Berücksichtigung des Willens der dritten Person. [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen* Uwe S. *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen | ||||
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