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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Abrechnung von Einsatzkosten bei Feuerwehrangehörigen? | 34 Beiträge | ||
Autor | Uwe 8S., Lingen / Niedersachsen | 812104 | ||
Datum | 11.09.2015 18:12 MSG-Nr: [ 812104 ] | 10973 x gelesen | ||
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Geschrieben von Thomas M. Warum sollten Feuerwehrleute bevorzugt behandelt werden? Warum sollte man sich in einer freiwilligen Feuerwehr engagieren? Geschrieben von Thomas M. Und jetzt kommt mir keiner mit "das Ehrenamt wird mit Füßen getreten".. Nein, wird es natürlich nicht. Und so eine Gebührensatzung ist auch nötig, weil es sonst schwierig wird zu erklären warum das Kellerauspumpen beim FA(SB) kostenlos ist, aber beim ehrenwerten Stadtratsmitglied "Peter Parteibuch" oder "Viktor Verwaltungsleiter" nicht bzw. genau umgekehrt. Es läuft auf eine Kollision Recht gegen Gerechtigkeit hinaus. Wenn die am Einsatz beteiligten FAs dafür sorgen, dass keine Kosten für Freistellung anfallen kann man das ganze aber auch als außerplanmäßige Einsatzübung ansehen und in Rücksprache mit der Wehrleitung vielleicht auch so [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen* Uwe S. *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen | ||||
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