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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Abrechnung von Einsatzkosten bei Feuerwehrangehörigen? | 34 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 812123 | ||
Datum | 12.09.2015 14:57 MSG-Nr: [ 812123 ] | 9159 x gelesen | ||
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Geschrieben von Alexander H. Deine Beispiele kannst du gar nicht vergleichen, denn Sanitäter oder Krankenschwestern sind Privatrecht. Das hat Manfred oben bereist widerlegt und auch ich habe darauf hingewiesen das die Satzung/Kosten alleine im ermessen der Stadt liegt....solange kein Zwangsverwalter vorgesetzt wurde ;) Geschrieben von Manfred K. in BaWü gibt das Landesfeuerwehrgesetz, § 34, Abs. 4, der Stadt/Gemeinde die Möglichkeit "in öffentlichem Interesse" auf den Kostenersatz zu verzichten. Für mich persönlich wäre eine gute Lösung zB das nur die tatsächlichen Kosten durch den Verdienstausfall der Kameraden in Rechnung gestellt werden. Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | ||||
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