Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Abrechnung von Einsatzkosten bei Feuerwehrangehörigen? | 34 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 812128 |
Datum | 12.09.2015 18:06 MSG-Nr: [ 812128 ] | 8945 x gelesen |
Infos: | 12.12.15 Auch Feuerwehrleute müssen zahlen 12.09.15 Burgthann: Satzung über den Aufwendungs- und Kostenersatz für. Einsätze und andere Leistungen der gemeindlichen Feuerwehren (mit Ausnahme für FW-Leute) 11.09.15 Satzung über die Erhebung von Kostenersatz für die Leistungen der Berufsfeuerwehr und der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Köln
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Geschrieben von Oliver S.In unserer Satzung heißt es dann:
"Wenn dies mit Rücksicht auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Gebührenschuldners oder sonst aus Billigkeitsgründen geboten erscheint, kann die Gebührenschuld gestundet, niedergeschlagen oder erlassen werden, oder es kann von der Geltendmachung der Gebühren ganz oder teilweise abgesehen werden." Auch ohne explizite Benennung in der Satzung wird die Niederschlagung durch die Anwendung des kommunalen Abgaben- bzw. Kassenrechts in den meisten (mutmaßlich allen?) Ländern möglich sein.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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